Geschichte DDR-Strafrecht bis 1995??

Drachenjenny

Secrets Schatten
ID: 244899
L
27 Juli 2006
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Hi, ich hab mal eine Frage an euch Experten hier (nicht böse gemeint)

Wie konnten in den neuen Bundesländern bis 1995 noch nach DDR-Strafrecht Verurteilungen ergehen, wenn es doch die DDR gar nicht mehr gab?

Das beißt sich doch irgendwie.
 
Bin kein Experte, keine Angst *fg*

Mich würde dazu mal ein spezieller Fall interessieren. Kennst Du einen?

Ich könnte mir vorstellen, dass man dazu was im Einigungsvertrag findet. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass nach der Wiedervereinigung noch nach DDR-Strafrecht verhandelt wurde. Danach sollten ohnehin nur noch Straftaten verhandelt werden, die nach ehemaligem DDR- und BRD-Recht beschrieben waren. Es geht dann folglich nur noch um das Strafmaß und das wird ganz sicher nach BRD-Recht erfolgt sein.

Gruß,
Photon
 
Ganz ganz aktuell ist mir das jetzt bei dem Fall des Kinderschänders zu Ohren gekommen.

Ich muss mal gucken wo ich den Fall im Netz finde.

Der kam gestern in den Nachrichten. Er hatte seine Straftaten vor 1995 angestellt und wurde dann verurteilt. Strafe jetzt dieses Jahr abgesessen.
Jetzt forderten alle eine Sicherheitsverwahrung, immerhin hatte er wohl 6?? Kinder geschändet. Diese Sicherheitsverwahrung geht aber nicht, da er wie gesagt nach DDR-Recht verurteilt wurde.

Er wurde Anfang des Jahres wohl in eine psychatrische Klinik eingewiesen, aber jetzt entlassen, weil keine Störung in dem Sinne wohl vorliegt.

Ist jetzt meine freie Übersetzung. Ich versuch mal einen Artikel zu finden.
 
Wenn die taten zu DDR Zeiten passiert sind, dann hat er auch ein Recht auf ein DDR Urteil...

gruss kelle!
 
Wenn die taten zu DDR Zeiten passiert sind, dann hat er auch ein Recht auf ein DDR Urteil...

gruss kelle!

Diese Aussage verstehe ich nicht.
Wurden denn die Leute gefragt, ob sie jetzt DDR oder BRD sein wollen? nee. Ist einfach so beschlossen worden, fertig. Und dann soll ich mich darauf berufen können, dass ich zu DDR-Recht verurteilt werden möchte?
Die Straftaten waren doch Anfang der Ende der 80iger und Anfang der 90iger.

Eine etwas logischere Antwort wäre mir lieber.
Meinetwegen, dass man die Richter erstmal neu schulen mußt, das könnte ich noch halbwegs irgendwie nachvollziehen. Aber deine Aussage hilft mir nicht weiter.
 
Warum nicht?

Ganz einfaches Beispiel:
Heute kostet Falsch-Parken 15 €.

Übermorgen vielleicht nach Gesetzesänderung 30 €.

Parkst Du heute falsch, kriegst den Bescheid erst in zwei Wochen, zahlst Du trotzdem 15 €, weil das geltende Recht des Tatzeitpunktes anzuwenden ist.

gruss kelle!
 
Warum nicht?

Ganz einfaches Beispiel:
Heute kostet Falsch-Parken 15 €.

Übermorgen vielleicht nach Gesetzesänderung 30 €.

Parkst Du heute falsch, kriegst den Bescheid erst in zwei Wochen, zahlst Du trotzdem 15 €, weil das geltende Recht des Tatzeitpunktes anzuwenden ist.

gruss kelle!

OK, das verstehe ich. :mrgreen:

Aber ich verstehe nicht, warum man so lange gebraucht, um das neue Strafrecht anzuwenden. Immerhin sind das 5 Jahre!
 
Warum nicht?

Ganz einfaches Beispiel:
Heute kostet Falsch-Parken 15 €.

Übermorgen vielleicht nach Gesetzesänderung 30 €.

Parkst Du heute falsch, kriegst den Bescheid erst in zwei Wochen, zahlst Du trotzdem 15 €, weil das geltende Recht des Tatzeitpunktes anzuwenden ist.

gruss kelle!
Na das Beispiel mag ja grundsätzlich passen, aber kann man doch nicht mit Haftstrafen vergleichen.

Habe leider im Netz nichts wirklich aufschlussreiches finden können, aber es ist mir klar, dass nach der Wiedervereinigung nicht jeder einzelne Häftling neu verhandelt wurde. Folglich würde ich sagen, dass alle Urteile, die vor dem 3.Oktober 1990 gefällt wurden auch rechtskräftig sind und das entsprechende Strafmaß angewandt wurde. Nach diesem Datum wurde nach BRD-Recht verhandelt.

Soll bedeuten, dass wenn 2 Leute das gleiche Verbrechen begangen haben, tatsächlich anders bestraft wurden, abhängig davon, ob der Fall vor oder nach dem 3. Oktober verhandelt wurde. Zumindest wäre das für mich schlüssig, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man 5 Jahre lang noch DDR-Richter beschäftigt hat, die nach "altem Recht" verurteilten...

Gruß,
Photon
 
Berliner Morgenpost schrieb:
[...]
Der Fall Uwe K. - seit Jahren birgt er politische und juristische Brisanz: Die bei seiner Verurteilung 1995 vom Gericht für den Mann angeordnete Sicherungsverwahrung nach der Haft war vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Verweis auf den Einigungsvertrag zurückgenommen worden. Wegen einer darin bestehenden Gesetzeslücke konnten nach DDR-Recht verurteilte gefährliche Straftäter nach dem Ende ihrer Haft nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden. Nachdem bekannt geworden war, dass mehrere Straftäter nach ihrer Entlassung aufwendig von der Polizei überwacht werden mussten, hat der Bundesrat die Gesetzeslücke Ende März geschlossen.
Naja, also schlichte Schluderei im Einigungsvertrag, wie auch mit der Treuhand und soooooo vielem mehr.

Gruß,
Photon
 
"Die bei seiner Verurteilung 1995 vom Gericht für den Mann angeordnete Sicherungsverwahrung nach der Haft war vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Verweis auf den Einigungsvertrag zurückgenommen worden. Wegen einer darin bestehenden Gesetzeslücke konnten nach DDR-Recht verurteilte gefährliche Straftäter nach dem Ende ihrer Haft nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden."

Na das lässt ja Spekulationsspielraum...

Gut, er hat die die Straftaten 92 - 95 begangen und wurde offensichtlich nach westdeutschen Recht verurteilt.

Es wird aber spannend.
Wurde die Sicherheitsverwahrung beantragt oder angeordnet, weil er schon zu DDR Zeiten vorbestraft war, und somit Wiederholungstäter war, kann es sicherlich kritisch sein.

Also geurteilt wurde nach Westrecht.

gruss kelle!
 
Also ich hab mir den Einigungsvertrag durchgelesen und noch mal den speziellen Fall, der wohl nach westdeutschem Recht verurteilt wurde, aber eben nicht als Wiederholungstäter, deshalb eben keine Sicherheitsverwahrung.

Ich hoffe, ich hab das jetzt alles richtig verstanden. Wenn nicht, dann korrigiert mich.

Sieht so aus, als ob die Medien es andauernd falsch darstellen.